Making of - Wie ein Film entsteht


Hier erfahren Sie alles über die Entstehung eines Filmes und die verschiedenen Stadien des Filmemachens.

Inhalt:

  • Einführung
  • Die Idee
  • Die Finanzierung
  • Die Verträge
  • Die Produktionsplanung
  • Das Location Scouting
  • Letzte Vorbereitungen
  • Die Dreharbeiten
  • Die Nachproduktion
  • Der Filmverleih
  • Das Testscreening
  • Die Altersfreigab
  • Der Kinostart

Einführung


 

Diese Rubrik stellt die wichtigsten Stadien in der Herstellung eines Films vor, erhebt jedoch kein Anspruch auf Vollständigkeit und schon gar nicht auf eine exakte Ablaufbeschreibung.

 

Die Entstehung eines Films ist ein sehr komplexer und dynamischer Prozess. Dies fängt bereits schon bei der Finanzierung einer Produktion an, welche auf die unterschiedlichsten Arten geschehen kann und mitunter komplizierter als so mancher Filmplot verlaufen kann. 

 

Auch entspricht die Arbeitsweise an einem Film keinem linearen Muster. Vieles läuft simultan ab und so können z.B. bereits erste Drehs im Gange sein (z.B. Landschaftsbilder oder vom Cast unabhängige Aufnahmen), während mit den wichtigsten Filmschaffenden noch Verträge ausgehandelt werden.

 

Auch die Dreharbeiten selbst verlaufen selten 100%ig reibungslos und oft muss z.B. aufgrund schlechter Wetterbedingungen oder sonstigen unvorhersehbaren Ereignissen (Unfälle, Streiks, etc.) improvisiert und umgeplant werden. Auch kleinere oder grössere Änderungen am Drehbuch sind alles andere als Ausnahmeerscheinungen. 

 

In der Regel verlaufen Dreharbeiten jedoch ohne grössere Komplikationen da Filmproduktionen minutiös geplant und zahlreiche Risiken bereits im Vorfeld kalkuliert werden. Ein Plan B liegt in der Regel also immer bereit. Katastrophen-Dreharbeiten wie sie z.B. bei "Cleopatra" (1963), Apocalpyse Now (1979), "Heaven's Gate" (1980), "Waterworld" (1995) oder "World War Z" (2012) stattfanden sind eher die Ausnahme denn die Regel. Schliesslich geht es meist um viel Geld und jeder zusätzliche Drehtag bedeutet zusätzliche Ausgaben.

 

Trotz dieser Tatsachen sind die einzelnen Produktionsschritte in der Regel bei allen Produktionen identisch. Grob werden die Abläufe dabei in die folgenden Schritte eingeteilt:

 

  • Vorproduktion
  • Produktion
  • Nachproduktion

 

Der Vorproduktion wird der ganze Ideen- und Drehbuchprozess, die Finanzierung sowie die konkrete Planung eines Filmes zugeordnet. Die Produktion umfasst die Dreharbeiten als solches. Zur Nachproduktion zählen schliesslich neben der ganzen Nachbearbeitung eines Filmes auch den Verleih und die Kinoauswertung.

 

Lassen Sie uns nun die einzelnen Stadien genauer unter die Lupe nehmen...

Die Idee


"Nichts auf der Welt ist so mächtig wie eine Idee, deren Zeit gekommen ist." - Victor Hugo

Ganz nach Victor Hugos Motto ist auch im Filmbusiness die Idee die Grundlage eines jeden Filmes. Ist diese jedoch vorhanden, beginnt die eigentliche Arbeit. Bevor ein Film überhaupt entstehen kann, braucht es zuerst eine Idee. Diese kann z.B. Zeitungsartikeln, Romanen oder schlicht der Phantasie kreativer Drehbuchautoren entspringen. 

 

In Form eines ersten groben Entwurfs - im Fachjargon Treatment genannt -wird die Idee den verantwortlichen Studiobossen bzw. potenziellen Geldgebern unterbreitet. Diese geben bei Interesse ein detaillierteres Drehbuch in Auftrag. 

 

Dies ist jedoch nur eine Möglichkeit. Es kann auch bereits ein fertiges Drehbuch oder eine Vorstufe davon (z.B. ein Exposé oder Treatment) vorhanden sein. Auch kann die Ausarbeitung eines Drehbuchs in Auftrag gegeben werden, was z.B. häufig bei Remakes, Sequels oder Reboots der Fall ist.

 

Egal auf welche Art und Weise ein Drehbuch entsteht, eine Bedingung muss immer erfüllt sein: Es muss nach den branchenüblichen Regeln und Strukturen verfasst sein. Fehlerhafte und unstrukturierte Drehbücher wecken beim Empfänger meist Misstrauen und zeugen von wenig Professionalität. Die Anzahl Seiten können natürlich je nach Komplexität der Geschichte varieren, betragen in der Regel jedoch zwischen 90 und 120 Seiten.

 

Auszug des Drehbuchs zum Megablockbuster "Avatar - Aufbruch nach Pandora" (2009)
Auszug des Drehbuchs zum Megablockbuster "Avatar - Aufbruch nach Pandora" (2009)

 

Der grosse Vorteil fertiger Drehbücher ist der, dass bereits beim Lesen erste Einschätzungen über die zu erwartenden Kosten gemacht werden können. Auch können bereits erste Besetzungskandidaten in Betracht gezogen werden. Im besten Falle erfolgt das grüne Licht für die Produktion, im schlechtesten wird das Projekt auf Eis gelegt. Letzteres heisst jedoch nicht, dass aus dem Drehbuch nie ein Film entsteht. Meist wird dieses dann einfach einem anderen Studio bzw. potenziellen Geldgeber vorgelegt. Dies war u.a. bei Kassenschlagern wie Krieg der Sterne (1977) , "Kevin allein zu Haus" (1990), Forrest Gump (1994) oder "Die Braut, die sich nicht traut" (1999) der Fall. 

 

Ob einem Studio bzw. einem Finanzier ein Drehbuch zusagt oder nicht, hängt natürlich von vielen Faktoren ab. Unter anderem beeinflussen der herrschende Zeitgeist, bereits am Drehbuch interessierte Talente sowie persönliche Vorlieben die Entscheidungsfindung. Aufgrund der wechselhaften Natur solcher Faktoren ist es jedoch nicht ungewöhnlich, dass ein Projekt trotz konkreter Fortschritte doch nicht verwirklicht wird.

Die Finanzierung - Ohne Moos nix los


Das Drehbuch ist geschrieben, die Ampel steht auf grün. Doch bevor so richtig aufs Gaspedal gedrückt werden kann muss noch das wichtigste geklärt werden: die Finanzierung...

 

Natürlich nützt das beste Drehbuch nichts, wenn keine finanziellen Mittel zu dessen Umsetzung vorhanden sind. Deshalb folgt bereits in einem frühen Stadium eine erste Einschätzung der zu erwartenden Produktionskosten. Natürlich spielt nicht nur die Geschichte als solches eine grosse Rolle, sondern auch, ob allenfalls ein Star dafür verpflichtet werden kann. In solch einem Falle können die Produktionskosten zwar rapide ansteigen, jedoch ist auch die Aussicht auf Gewinn in der Regel um einiges höher.

 

Bezüglich der Form der Finanzierung gibt es zahlreiche Möglichkeiten. So kann z.B. eines der sogenannten Major Studios als alleiniger oder teilweiser Geldgeber fungieren, jedoch können sich auch mehrere verschiedene Inverstoren zusammentun z.B. in Form einer Kommanditgesellschaft. Die letztgenannte Variante ist besonders bei Low-Budget- und Independent-Produktionen beliebt, da die verschiedenen Geldgeber jeweils meist nur mit dem effektiv in die Produktion gesteckten Geld haften.

 

Wenn ein Produzent einen Film vollständig im Alleingang finanzieren will, ist es von grosser Wichtigkeit, dass er über eine Fertigstellungsgarantie verfügt. Diese garantiert im Falle einer unvorhersehbaren Budgetüberschreitung die Fertigstellung der Produktion.

 

Da das Filmgeschäft eine der risikoreichsten Branchen überhaupt ist, geschieht es nicht selten, dass sich zwei Major Studios verbünden, um gemeinsam eine Projekt zu verwirklichen. So schlossen sich zum Beispiel die Paramount und die 20th Century Fox zusammen um James Camerons 200 Mio. $ teure Megaproduktion Titanic (1997) umzusetzen. 

 

Bei solchen Zusammenschlüssen ist es dann üblich, dass die Verleihrechte in Inland und Ausland aufgeteilt werden. So vertrieb die Paramount "Titanic" auf dem einheimischen US-Markt, während die Fox den Film in den restlichen Teilen der Welt vertrieb. Die Gewinne aus dem Verleih flossen dann in die Kasse des jeweiligen Studios. Natürlich gelten die Aufteilung der Rechte auch für die weiteren Verwertungsstufen (DVD, Pay-TV, etc.).

 

Gemeinsam gehts besser: James Camerons Megaproduktion "Titanic" (1997) wurde von der 20th Century Fox und Paramount gemeinsam gestemmt
Gemeinsam gehts besser: James Camerons Megaproduktion "Titanic" (1997) wurde von der 20th Century Fox und Paramount gemeinsam gestemmt

 

Ähnlich wie "Titanic" wurde auch das Budget von "Terminator 3 - Rebellion der Maschinen" (2003) auf die Beine gestellt. So steuerten u.a. die Warner Bros., Sony Entertainment sowie der japanische Toho-Towa-Konzern stattliche Summen zu der 187 Mio. $ teuren Produktion bei und erhielten jeweils die Verleihrechte für den einheimischen (Warner), den japanischen (Toho-Towa) sowie den restlichen Markt (Sony). Alle drei Hauptinvestoren machten ihre Teilnahme jedoch vom Mitwirken des Hauptdarstellers Arnold Schwarzenegger abhängig. Ein jüngeres Beispiel für einen Studiozusammenschluss ist "Godzilla" (2014), bei welchem das Budget von 160 Mio. $ zu 75% von Legendary Pictures und zu 25% von Warner Bros. getragen wurde. 

 

Neben diesen Studiobündnissen ist eine weitere Form der Filmfinanzierung diejenige durch steuerliche Vergünstigungen. Dies ist mitunter einer der Gründe, warum zahlreiche Hollywood-Produktionen in Kanada (inbesondere in und um Vancouver) gedreht werden. Bei diesen steuerlichen Vergünstigungen handelt es sich aber um eine indirekte Form der Filmfinanzierung und die Studios können natürlich nicht immer darauf zurückgreifen. Wann immer möglich tun sie es jedoch.

 

Ein Film kann auch massgeblich durch Werbegelder finanziert werden wobei vor allem dem Product Placement eine grosse Bedeutung zukommt. Insbesondere die kostenintensiven James-Bond-Filme machen von dieser Art der Finanzierung Gebrauch. So steuerten für Pierce Brosnans letzten 007-Auftritt ("James Bond 007 - Stirb an einem anderen Tag", 2002) über 20 verschiedene Marken insgesamt rund 120 Mio. $ zur Produktion bei. Das Budget des Films betrug 142 Mio. $. Natürlich ist aber nicht jeder Film für diese Art der (Teil-)Finanzierung geeignet.

 

Nebst den steuerlichen Vergünstigungen und den Werbgeldern kann ein Studio bzw. Produzent auch auf Bankkredite und - falls vorhanden - Einnahmen früherer Filme zurückgreifen. Ein gutes Beispiel für Letzteres ist George Lucas "Krieg der Sterne"-Prequel-Trilogie, die mehrheitlich aus den Einnahmen der früheren Filme sowie deren Merchandisingeinkünfte entstand. 

 

Eine weitere spezielle Form der Finanzierung ist diejenige über den Vorverkauf von Verleih- und Merchandisingrechten. Diese Form ist jedoch stark davon abhängig ob bereits namhafte Schauspieler, Regisseure oder Drehbuchautoren an dem Film beteiligt sind. Auch ist hier natürlich entscheidend, wie gut sich ein Film dafür überhaupt eignet. Während z.B. für Filme aus dem Hause Marvel sicher genügend Merchandising vertreiben lässt würde dies für einen anspruchsvollen Independent-Film sicher nicht funktionieren.

 

Abschliessend muss natürlich betont werden, dass die verschiedenen genannten Finanzierungsmöglichkeiten in der Praxis in der Regel als Mischform auftreten. So kann z.B. ein Film u.a. mit Studio- und Werbegeldern und zusätzlich mit Steuervergünstigungen sowie Vorverkaufsrechten finanziert werden. Die vielen Möglichkeiten schliessen einander also keinesfalls aus.

 

Nebst der eigentlichen Finanzierung ist es auch von grosser Wichtigkeit, dass der Film beworben und vertrieben werden kann. Dies geschieht in der Regel durch eines der grossen Major-Studios, jedoch ist es natürlich nicht ausgeschlossen, dass ein unabhängiger Verleiher engagiert wird. Die Major-Studios verfügen jedoch über das meiste Kapital und sind deshalb auch im Verleih- und Marketingsektor in der Filmbranche marktführend.

 

Je mehr ein Produzent einen Film ohne Hilfe eines der Major-Studios produzieren konnte, umso besser ist seine Verhandlungsposition bezüglich Verleih und Verkauf. Wenn er z.B. bereits einen fertigen Film vorweisen kann, wird er im besten Falle das Studio zur Übernahme der Herstellungskosten (natürlich inkl. einer prozentualen Beteiligung am zu erwartenden Gewinn) bewegen können.

 

Er kann es jedoch auch einfach nur mit der Vermarktung und/oder dem Verleih seiner Produktion beauftragen. In solch einem Falle wird das Studio natürlich weniger Gewinn machen, da es nicht als Hersteller des Films fungiert. Wie bereits bei der grundlgegenden Finanzierung eines Filmes, gibt es natürlich auch beim Verkauf- und Verleih viele Möglichkeiten und diese Aufgabe kann sowohl im In- als auch im Ausland je nach Produktion von verschiedenen Parteien übernommen werden.

 

Die Verträge - Paragraphen, Artikel und Sonderwünsche


"Die Feder ist mächtiger als das Schwert."

Edward Bulwer-Lytton

Edward Bulwer-Lyttons Weisheit gilt auch für die Traumfabrik und so ist es kaum verwunderlich, dass frühstmöglich die wichtigsten Verträge unter Dach und Fach gebracht werden. Pratkisch zeitgleich mit der Frage der Finanzierung eins Filmes, beginnen deshalb auch die Vertragsverhandlungen mit den zahlreichen in eine Produktion involvierten Parteien. In erster Linie geht es in den jeweiligen Verträgen um die Anstellungsbedingungen, Arbeitszeiten sowie die Entlöhnung. Bei Schauspielern, Regisseuren oder Drehbuchautoren werden die Verträge jedoch spezfisch auf ihre jeweilige Arbeit zugeschnitten.

 

Je nach Grad der Bekanntheit und des Einflusses dieser kreativen Talente ergeben sich zwangsläufig kompliziertere Vetragsstrukturen und langwierigere Vertragsverhandlungen. Insbesondere das Aushandeln der Gewinnbeteiligung nimmt dabei viel Zeit in Anspruch. Mitunter das wichtigste ist hierbei die Definition der Gewinnschwelle, d.h. der exakten Festlegung, ab wann die Einnahmen eines Filmes als Gewinn angesehen werden. Auf den ersten Blick mag dies etwas seltsam erscheinen, da doch ein Film Gewinne schreiben sollte, sobald sämtliche Kosten gedeckt sind. Doch in der Praxis ist es weitaus komplexer.

 

Im besten Falle kann das kreative Talent eine besonders vorteilhafte Beteiligung (z.B. First-Dollar-Gross) aushandeln und wird bereits in einem frühen Stadium am Gewinn beteiligt, was natürlich zwangsläufig das Erreichen der Nettogewinnschwelle erheblich verzögert. Solche Beteiligungen sorgen deshalb meist dafür, dass selbst Blockbuster wie z.B. Forrest Gump trotz riesiger Kasseneinnahmen in den Finanzbüchern der Filmstudios rote Zahlen schreiben. Aus diesem Grund ist eine Nettogewinnbeteiligung auch meist wertlos. 

 

Neben der Gewinnbeteiligung regeln die Verträge natürlich auch in welchem Rahmen die kreativen Talente ihre Arbeit zur Verfügung stellen. So wird z.B. auch festgehalten ob ein Star nebst der aktuellen Produktion auch an anderen Filmen mitwirken darf oder nicht. Auch wird geregelt, was passiert, wenn die vertraglich festgelegte Zeitdauer z.B. aufgrund längerdauernden Dreharbeiten überschritten wird. Kommt es zu Neuverhandlungen oder müssen Entschädigungen bezahlt werden? Wenn ja, an wen? All diese Fragen werden bei Vertragsabschluss berücksichtigt.

 

Bei einem Vertrag mit einem Regisseur können sich auch Fragen über den Final Cut stellen und in diesem Zusammenhang, wieviel Einfluss er beim Endschnitt eines Filmes überhaupt hat. Schauspielerverträge sollten im Gegenzug detailliert Auskunft über dessen Vermarktung geben. Eignet sich der Film, in dem er mitspielt, z.B. für Merchandisingprodukte (T-Shirts, Logos, Spielfiguren, etc.), so muss genau festgelegt werden ob und wie er daran beteiligt wird. Insbesondere, wenn sein Gesicht irgendwie mit dem Merchandisingprodukt verbunden ist, muss im Vertrag klar geregelt werden, für welche Zwecke dieses verwendet wird.

 

Weitere Punkte, die in einem Vertrag enthalten sein müssen, sind die Titelnennungen. Im Falle von Schauspielern, Regisseuren und Drehbuchautoren kann auf die von den jeweiligen Gewerkschaften festgelegten Richtlinien zurückgegriffen werden. Im Falle eines Produzenten sind diese jedoch nicht vorhanden, weshalb im Vertrag nicht nur festgelegt werden muss wann, sondern auch wie die Nennung erfolgt (z.B. "produced by", "Producer", "Executive Producer", etc.). Auch das miteinbeziehen der kreativen Talente in die Werbemassnahmen (Trailer, Fernsehspots, Plakate, etc.) werden im Vertrag geregelt.

 

Nebst den Titelnennungen muss vertraglich auch geregelt werde, was passiert, wenn ein Schauspieler im geplanten Film doch nicht mitspielen kann bzw. muss, d.h. wenn der Vertrag in diesem Sinne nicht erfüllt wird. Dies kann mehrere Gründe haben. So ist es durchaus möglich, dass der Film gar nicht gedreht wird oder das der Schauspieler aus irgendwelchen Gründen diesen doch nicht machen will bzw. kann.

 

Falls z.B. die Dienste eines Schauspielers nicht benötigt werden, muss festgelegt werden, ob eine Entschädigung erfolgt und wenn ja, wie hoch und wovon diese abhängig ist. Schliesslich hat der Schauspieler ja seine Zeit für den Film reserviert und konnte deswegen nicht an anderen Projekten mitwirken, die vielleicht ebenfalls lukrativ gewesen wären. Umgekehrt muss das Studio auf die Dienste eines kreativen Talents verzichten, welches der Produktion Prestige hätte verschaffen können und muss eine Neubesetzung vornehmen. In jedem Falle verlieren beide Partein Zeit und Optionen und es ist deshalb von grosser Wichtigkeit, diese Punkte detailliert vertraglich zu regeln.

Die Produktionsplanung - Akribie ausdrücklich erwünscht...


 

Die Verträge sind so gut wie unter Dach und Fach, die Schauspieler praktisch gebucht, die Locations bekannt und das Budget auch schon so gut wie sicher. Es kann also losgehen - und zwar mit der Produktionsplanung...

      

Einer der ersten Schritte der Planung einer Filmproduktion beginnt damit, dass das gesamte Drehbuch analysiert und in verschiedene Drehsegmente aufgeteilt wird. Hieraus lässt sich genau einschätzen, welche Szenen wie lange zum drehen dauern werden, wieviel sie kosten und wann sie am besten gedreht werden. 

 

Erst diese Segmentierung des Drehbuchs erlaubt es, einen detaillierten und zuverlässigen Produktionsplan zu erstellen. Der Plan enthält dabei sämtliche wichtige Punkte wie z.B. die für die zu filmenden Szenen benötigten Cast und Crew-Mitglieder, die jeweiligen Drehorte und die prognostizierten Kosten. 

 

Der Produktionsplan wird während der Vorbereitungsphase natürlich immer wie präziser, da z.B. die Verfügbarkeit der Hauptdarsteller und die Lage der Drehorte konkretere Formen annehmen. 

 

Dank des präzisen Produktionsplan können die zu erwartenden Produktionskosten genau eingeschätzt werden. Der Plan kann dabei schon mal 30 Seiten oder mehr umfassen und wird in die sogenannte "Above-the-line"- und "Below-the-line"-Kosten eingeteilt. 

 

Als "Above-the-line"-Kosten gelten: 

 

  • Ausgaben für das Drehbuch (Autoren, Romanrechte, etc.)
  • Gebühren der Produzenten sowie deren Mitarbeiter
  • Ausgaben für die Schauspieler (Verpflegung, Versorgung und Unterkunft während der Dreharbeiten)
  • Sämtliche Reisekosten

 

Meist stehen diese Kosten bereits vor den eigentlichen Dreharbeiten - im Fachjargon Principal Photography genannt - fest. 

 

Die "Below-the-Line"-Kosten werden in drei Kategorien unterteilt:

 

  • Produktion
  • Nachproduktion ("Post Production")
  • Anderes

 

Unter Produktion werden sämtliche Kosten, die während der Dreharbeiten anfallen aufgelistet (z.B. Produktionsteam, Statisten, Art Departement, Setkonstruktion, Makeup, Transport, etc.). 

 

Die Nachproduktion beinhaltet Kosten, welche nach den Dreharbeiten entstehen wie z.B. den Schnitt, die Nachvertonung, die Gestaltung des Vor- und Abspanns sowie Filmnegativentwicklungskosten.

 

Unter die Kategorie Anderes fallen u.a. Publicity- und Versicherungskosten.

 

Wenn all diese Kosten feststehen, die Finanzierung gesichert ist und der Produktionsplan definitiv abgesegnet ist, steht der Produktion eigentlich nichts mehr im Wege.