Der Film ist fertig, die Arbeit ist getan. Nicht ganz. Denn damit ein Film überhaupt sein Publikum findet und in den Kinos gespielt werden kann bedarf es grosser Aufwände. Werbung, Vertrieb und die Koordination des Kinostarts gehören dabei allesamt zu den anspruchsvollen Aufgaben des Filmverleihers...
Der Filmverleiher hat eine vitale und zentrale Funktion im Filmgeschäft. Er sorgt nicht nur für den Vertrieb der Filme sondern ist auch für das Marketing und die Verträge mit den Kinos zuständig. Er stellt auch sicher, dass der Film vor der Premiere den höchstmöglichen Bekanntheitsgrad erreicht.
Der Filmverleih läuft in der Regel über die grossen Major-Studios (z.B. Warner Bros., Paramount, 20th Century Fox) da diese über ein ausgefeiltes und gut geöltes Filmvertriebsnetz verfügen.
Eine der wichtigsten Aufgaben der Filmverleiher ist das abschliessen der Verleihverträge mit den Kinobesitzern. Dabei fungieren die Kinos als eine Art Verkaufsfiliale, welches die Produkte der Filmindustrie vertreibt, nur dass sie das Produkt (also den Film) nicht kaufen sondern mieten. Diese Filmvermietung ist auch das Kerngeschäft des Filmverleihs.
Der Verleih an die Kinos kann zu unterschiedlichen Bedingungen stattfinden und kann auch von Kino zu Kino variieren. Primär geht es aber immer darum, dass der Verleiher mit dem Kinobesitzer verhandelt, wie hoch sein Anteil an den Kinokasseneinnahmen ausfallen soll. Da der Verleiher in der Regel auch die Werbekosten der Kinos übernimmt, kann er auch seine Bedingungen stellen.
Üblicherweise verlangt der Verleiher in den ersten Spielwochen eines Filmes einen höheren Prozentsatz von den Kasseneinnahmen. Häufig kommt die 90/10-Regel zum tragen wobei der Verleiher 90% der Einnahmen erhält und der Kinobesitzer die restlichen 10%. Diese Regel bezieht sich aber auf die Bruttokinokasseneinahmen sondern auf einen zuvor festgelegten "Nettoumsatz". Der Kinobesitzer zieht vorher nämlich noch seine laufenden Kosten ab. Im Fachjargon werden diese Kosten als House Allowance oder House nuts bezeichnet.
Die Erlöse aus dem Verleih der Filme werden im Fachjargon als Rentals bezeichnet. Die Verleiheinnahmen sind für die Filmbranche essenziell. Sie entsprechen dem Bruttogewinn und dienen zur Begleichung sämtlicher Aufwände (z.B. Werbe- und Produktionskosten). Im statistischen Durchschnitt betragen die Verleiheinnahmen rund die Hälfte der Kinokasseneinnahmen. Dies gilt jedoch nur für die USA und nicht für die übrigen Teile der Welt.
Der Verleiher zieht von den Verleiheinnahmen eine fixe Verleihgebühr ab. Diese soll dann seine Dienstleistungen abdecken. In den USA beträgt diese Gebühr standardmässig 30% der Verleiheinnahmen.
Nebst der eigentlichen Finanzierung ist es auch von grosser Wichtigkeit, dass der Film beworben und vertrieben werden kann. Dies geschieht in der Regel durch eines der grossen Major-Studios, jedoch ist es natürlich nicht ausgeschlossen, dass ein unabhängiger Verleiher engagiert wird. Die Major-Studios verfügen jedoch über das meiste Kapital und sind deshalb auch im Verleih- und Marketingsektor in der Filmbranche marktführend.
Je mehr ein Produzent einen Film ohne Hilfe eines der Major-Studios produzieren konnte, umso besser ist seine Verhandlungsposition bezüglich Verleih und Verkauf. Wenn er z.B. bereits einen fertigen Film vorweisen kann, wird er im besten Falle das Studio zur Übernahme der Herstellungskosten (natürlich inkl. einer prozentualen Beteiligung am zu erwartenden Gewinn) bewegen können.
Er kann es jedoch auch einfach nur mit der Vermarktung und/oder dem Verleih seiner Produktion beauftragen. In solch einem Falle wird das Studio natürlich weniger Gewinn machen, da es nicht als Hersteller des Films fungiert. Wie bereits bei der grundlgegenden Finanzierung eines Filmes, gibt es natürlich auch beim Verkauf- und Verleih viele Möglichkeiten und diese Aufgabe kann sowohl im In- als auch im Ausland je nach Produktion von verschiedenen Parteien übernommen werden.