Noch vor den Testscreenings wird ein Film in der Regel mit einer Altersfreigabe versehen. In den USA geschieht dies durch die MPAA (Motion Picture Association of America), im deutschsprachigen Raum durch die seit 1949 aktive FSK (Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft).
Die Altersfreigaben haben dabei keinen gesetzlichen Charakter und dienen in erster Linie als Hilfestellung. Es ist jedoch kaum verwunderlich, dass besonders die als Blockbuster konzipierten Filme in der Regel mit einer niedrigen Altersfreigabe (z.B. PG oder PG-13 in den USA) aufwarten. Die dadurch möglichen Mehreinnahmen sind für die Studios meist von enormer Bedeutung.
Natürlich wird die Altersfreigabe auch von den in dem jeweiligen Land vorherrschenden Vorstellungen geprägt. So werden z.B. Nackt- oder Gewaltszenen nicht in jedem Land gleich streng beurteilt.
Auch verändert sich im Laufe der Zeit die Wahrnehmung bezüglich der Altersfreigaben. Galten z.B. in den 1960er Jahren die James-Bond-Filme noch als jugendgefährdend und gewaltätig, so sind diese Filme aus heutiger Sicht harmlos. Es kommt deshalb immer mal wieder vor, dass ältere Filme einer Revision unterzogen werden und die Freigabe nach unten angepasst wird.
Von der Altersfreigabe ist natürlich auch das Werbematerial (z.B. Trailer, Teaser, Filmplakate, etc.) betroffen.