"Die Feder ist mächtiger als das Schwert." Diese Weisheit gilt auch für die Traumfabrik und so ist es kaum verwunderlich, dass frühstmöglich die wichtigsten Verträge unter Dach und Fach sind...
Pratkisch zeitgleich mit der Frage der Finanzierung eins Filmes, beginnen die Vertragsverhandlungen. In erster Linie geht es in den jeweiligen Verträgen um die Anstellungsbedingungen, Arbeitszeiten sowie die Entlöhnung. Bei Schauspielern, Regisseuren oder Drehbuchautoren werden die Verträge jedoch spezfisch auf ihre jeweilige Arbeit zugeschnitten.
Je nach Grad der Bekanntheit und des Einflusses dieser kreativen Talente ergeben sich zwangsläufig kompliziertere Vetragsstrukturen und langwierigere Vertragsverhandlungen. Insbesondere das Aushandeln der Gewinnbeteiligung nimmt dabei viel Zeit in Anspruch. Mitunter das wichtigste ist hierbei die Definition der Gewinnschwelle, d.h. der exakten Festlegung, ab wann die Einnahmen eines Filmes als Gewinn angesehen werden. Auf den ersten Blick mag dies etwas seltsam erscheinen, da doch ein Film Gewinne schreiben sollte, sobald sämtliche Kosten gedeckt sind. Doch in der Praxis ist es weitaus komplexer.
Im besten Falle kann das kreative Talent eine besonders vorteilhafte Beteiligung (z.B. First-Dollar-Gross) aushandeln und wird bereits in einem frühen Stadium am Gewinn beteiligt, was natürlich zwangsläufig das Erreichen der Nettogewinnschwelle erheblich verzögert. Solche Beteiligungen sorgen deshalb meist dafür, dass selbst Blockbuster wie z.B. Forrest Gump trotz riesiger Kasseneinnahmen in den Finanzbüchern der Filmstudios rote Zahlen schreiben. Aus diesem Grund ist eine Nettogewinnbeteiligung auch meist wertlos.
Neben der Gewinnbeteiligung regeln die Verträge natürlich auch in welchem Rahmen die kreativen Talente ihre Arbeit zur Verfügung stellen. So wird z.B. auch festgehalten ob ein Star nebst der aktuellen Produktion auch an anderen Filmen mitwirken darf oder nicht. Auch wird geregelt, was passiert, wenn die vertraglich festgelegte Zeitdauer z.B. aufgrund längerdauernden Dreharbeiten überschritten wird. Kommt es zu Neuverhandlungen oder müssen Entschädigungen bezahlt werden? Wenn ja, an wen? All diese Fragen werden bei Vertragsabschluss berücksichtigt.
Bei einem Vertrag mit einem Regisseur können sich auch Fragen über den Final Cut stellen und in diesem Zusammenhang, wieviel Einfluss er beim Endschnitt eines Filmes überhaupt hat. Schauspielerverträge sollten im Gegenzug detailliert Auskunft über dessen Vermarktung geben. Eignet sich der Film, in dem er mitspielt, z.B. für Merchandisingprodukte (T-Shirts, Logos, Spielfiguren, etc.), so muss genau festgelegt werden ob und wie er daran beteiligt wird. Insbesondere, wenn sein Gesicht irgendwie mit dem Merchandisingprodukt verbunden ist, muss im Vertrag klar geregelt werden, für welche Zwecke dieses verwendet wird.
Weitere Punkte, die in einem Vertrag enthalten sein müssen, sind die Titelnennungen. Im Falle von Schauspielern, Regisseuren und Drehbuchautoren kann auf die von den jeweiligen Gewerkschaften festgelegten Richtlinien zurückgegriffen werden. Im Falle eines Produzenten sind diese jedoch nicht vorhanden, weshalb im Vertrag nicht nur festgelegt werden muss wann, sondern auch wie die Nennung erfolgt (z.B. "produced by", "Producer", "Executive Producer", etc.). Auch das miteinbeziehen der kreativen Talente in die Werbemassnahmen (Trailer, Fernsehspots, Plakate, etc.) werden im Vertrag geregelt.
Nebst den Titelnennungen muss vertraglich auch geregelt werde, was passiert, wenn ein Schauspieler im geplanten Film doch nicht mitspielen kann bzw. muss, d.h. wenn der Vertrag in diesem Sinne nicht erfüllt wird. Dies kann mehrere Gründe haben. So ist es durchaus möglich, dass der Film gar nicht gedreht wird oder das der Schauspieler aus irgendwelchen Gründen diesen doch nicht machen will bzw. kann.
Falls z.B. die Dienste eines Schauspielers nicht benötigt werden, muss festgelegt werden, ob eine Entschädigung erfolgt und wenn ja, wie hoch und wovon diese abhängig ist. Schliesslich hat der Schauspieler ja seine Zeit für den Film reserviert und konnte deswegen nicht an anderen Projekten mitwirken, die vielleicht ebenfalls lukrativ gewesen wären. Umgekehrt muss das Studio auf die Dienste eines kreativen Talents verzichten, welches der Produktion Prestige hätte verschaffen können und muss eine Neubesetzung vornehmen. In jedem Falle verlieren beide Partein Zeit und Optionen und es ist deshalb von grosser Wichtigkeit, diese Punkte detailliert vertraglich zu regeln.